VERSICHERUNG BEI LEASING
Sind Sie mit Ihrem Leasing-Fahrzeug wirklich richtig abgesichert?
Darauf sollten Sie bei Ihrem Versicherungs-Vertrag mit einem Leasing-Wagen achten!
Grundsätzlich gilt zu wissen, dass Eigentümer eines geleasten Fahrzeugs die Leasing-Gesellschaft ist.
Als wirtschaftliche Eigentümerin liegt die Entscheidung, wo der Wagen im Falle eines Schadens repariert wird beim Leasing-Geber.
Ebenso ob das Fahrzeug überhaupt repariert oder direkt verwertet wird.
Auf Grund der hohen Fahrzeug-Anzahl der Gesellschaften verfügen diese nun oftmals auch über ihr ein eigenes Partner-Netzwerk.
Damit kann die eigene Fahrzeugflotte zu vereinbarten Konditionen kostengünstiger betreut werden.
Über dieses Partner-Netzwerk werden natürlich auch verunfallte Fahrzeuge abgewickelt.
Haben Sie nun Ihre Versicherungs-Police mit einer Werkstattbindung abgeschlossen, so stehen Sie bei einem selbst verschuldeten Schaden mit Ihrem Leasing-Wagen in Konflikt:
Einerseits sind Sie verpflichtet, die Leasing-Gesellschaft unverzüglich über den Vorfall zu informieren.
Bei einem selbst verschuldeten Unfall sind Sie aber auch verpflichtet, Ihre Kasko-Versicherung über den Unfall zu informieren.
Beiden Parteien haben Sie in dieser Konstellation vertraglich die Bearbeitung und Abwicklung des Schadens zugesichert.