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VERSICHERUNG BEI LEASING

Sind Sie mit Ihrem Leasing-Fahrzeug wirklich richtig abgesichert?

 

Darauf sollten Sie bei Ihrem Versicherungs-Vertrag mit einem Leasing-Wagen achten!

Grundsätzlich gilt zu wissen, dass Eigentümer eines geleasten Fahrzeugs die Leasing-Gesellschaft ist. 

Als wirtschaftliche Eigentümerin liegt die Entscheidung, wo der Wagen im Falle eines Schadens repariert wird beim Leasing-Geber.

Ebenso ob das Fahrzeug überhaupt repariert oder direkt verwertet wird.

Auf Grund der hohen Fahrzeug-Anzahl der Gesellschaften verfügen diese nun oftmals auch über ihr ein eigenes Partner-Netzwerk.

Damit kann die eigene Fahrzeugflotte zu vereinbarten Konditionen kostengünstiger betreut werden.

Über dieses Partner-Netzwerk werden natürlich auch verunfallte Fahrzeuge abgewickelt.

Haben Sie nun Ihre Versicherungs-Police mit einer Werkstattbindung abgeschlossen, so stehen Sie bei einem selbst verschuldeten Schaden mit Ihrem Leasing-Wagen in Konflikt:

Einerseits sind Sie verpflichtet, die Leasing-Gesellschaft unverzüglich über den Vorfall zu informieren.

Bei einem selbst verschuldeten Unfall sind Sie aber auch verpflichtet, Ihre Kasko-Versicherung über den Unfall zu informieren.

Beiden Parteien haben Sie in dieser Konstellation vertraglich die Bearbeitung und Abwicklung des Schadens zugesichert.

Hier lesen Sie mehr zum Thema Werkstattbindung.

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