WERKSTATTBINDUNG
Die Werkstattbindung, oftmals auch mit anderen Bezeichnungen versehen, ist für alle Beteiligten ein finanziell lukratives Angebot.
Damit sind, mit gewissen Zugeständnissen seitens des Versicherten, im Schnitt 20% Ersparnis auf den Versicherungs-Tarif möglich.
Durchaus Sparpotential - Oder?
Grundsätzlich gilt es, vorab noch zu differenzieren:
Werkstattbindungs-Tarife betreffen grundsätzlich nur Kasko-Policen.
Die Gläser Ihres Fahrzeugs sind ausschließlich über Kasko-Verträge (betr. nur Teil-Kasko) abgesichert.
Von regulären Verträgen unterscheiden sich Werkstattbindungs-Policen aus den Augen des Versicherten im ersten Augenblick kaum.
Wie erkennen Sie einen Tarif mit Werkstattbindung?
Klare Anhaltspunkte für einen Werkstattbindungs-Tarif sind z. B. folgende Zusatzpunkte im Vertrag: "... im Falle eines Schadens wird eine Partnerwerkstatt unseres Werkstatt-Netzes beauftragt.." o. Ä.
Wo liegen nun mögliche Nachteile?
Mit einem Werkstattbindungs-Tarif sind Sie verpflichtet, den Schaden vorab Ihrer Kasko-Versicherung zu melden.
Ihre Versicherung beauftragt dann eine eigene Partnerwerkstatt mit der Reparatur des Schadens.
In der Regel handelt es sich dabei um eine Ihnen völlig unbekannte Werkstatt - oder im Falle eines Glas-Schadens, auch um das durchaus sehr bekannte Unternehmen im Autoglas-Bereich.
Für einen Termin kann es vor allem im Frühjahr schnell zu mehreren Wochen Wartezeit kommen!
Was, wenn Sie die Werkstattbindung missachten und eigenmächtig eine Werkstatt beauftragen?
Auch das ist im Vertrag klar geregelt.
Grundsätzlich wird der Schaden zwar dann ebenfalls durch die Versicherung reguliert, in den allermeisten Verträgen ist aber eine "Strafgebühr" vereinbart.
Das bedeutet, dass sich Ihre Selbstbeteiligung (i. d. R. 150,- €) zusätzlich um einen prozentualen oder pauschalen Betrag massiv erhöht.
Achtung: Die Werkstattbindung gilt nicht nur für Teil-Kasko-Schäden wie z. B. einer gebrochenen Windschutzscheibe oder einem Wildunfall, sondern auch für einen Voll-Kasko-Schaden!